Allgemein Archive - Berginkasso AG https://www.dieinkasso.ch/category/allgemein/ Aus Erfahrung erfolgreich. Seit 1973. Thu, 29 Aug 2024 10:10:08 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 https://www.dieinkasso.ch/wp-content/uploads/2021/01/cropped-thumbnail_D_Favicon-Transp-32x32_150-32x32.png Allgemein Archive - dieInkasso AG https://www.dieinkasso.ch/category/allgemein/ 32 32 Strategische Partnerschaft mit Hirt-Urfer AG https://www.dieinkasso.ch/strategische-partnerschaft-mit-hirt-urfer-ag/ Mon, 18 Dec 2023 03:30:57 +0000 https://www.dieinkasso.ch/?p=12717 Die inhabergeführten Familienunternehmen Hirt-Urfer AG und dieInkasso AG geben Pläne für eine Partnerschaft bekannt. Im Zuge der Nachfolgeplanung der Hirt-Urfer AG wurde dieInkasso AG als optimale Partnerin ausgewählt, welche die gleichen Werte lebt und Zukunftsvisionen teilt. Zug/Thun, Dezember 2023: Die Hirt-Urfer AG hat mit der dieInkasso AG eine Absichtserklärung („Memorandum of Understanding“) über eine strategische […]

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Die inhabergeführten Familienunternehmen Hirt-Urfer AG und dieInkasso AG geben Pläne für eine Partnerschaft bekannt.

Im Zuge der Nachfolgeplanung der Hirt-Urfer AG wurde dieInkasso AG als optimale Partnerin ausgewählt, welche die gleichen Werte lebt und Zukunftsvisionen teilt.

Zug/Thun, Dezember 2023: Die Hirt-Urfer AG hat mit der dieInkasso AG eine Absichtserklärung („Memorandum of Understanding“) über eine strategische Partnerschaft abgeschlossen. Nach dieser Vereinbarung werden sich die beiden Unternehmen im gütlichen, amtlichen, gerichtlichen Forderungs- und Verlustscheininkasso im In- und Ausland optimal unterstützen und ergänzen.

Die Partnerschaft wird untermauert durch den geplanten Transfer von Kunden- und Servicebereichen sowie einer Kapitalbeteiligung der dieInkasso AG an der Hirt-Urfer AG.

dieInkasso AG treibt damit den Ausbau ihrer Qualitäts-Inkasso-Strategie mit grosser Kontinuität weiter voran. Mit der dieInkasso AG als strategischer Partnerin geht die Hirt-Urfer AG einen entscheidenden Schritt im Wandel hin zur digitalen Transformation mit einem vollvernetzten Inkasso- und Verlustscheinangebot in einem weltweiten Partnernetzwerk.

„Wir haben mit der dieInkasso AG eine langfristige, kapitalstarke und erfahrene Partnerin gefunden, die gleichzeitig viel Erfahrung in Nachfolgeregelungen mitbringt. Anfang 2025 werden wir das Rentenalter erreicht haben; nach 70 erfolgreichen Jahren wird es keine Geschäftsnachfolge in der Familie mehr geben. Es ist unser erklärtes Ziel, für unsere geschätzte Kundschaft auch in Zukunft die gewohnt professionelle Unterstützung im Inkassobereich sicherstellen zu können. Wir sind davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit der dieInkasso AG dazu die bestmöglichen Voraussetzungen bietet“, sagt Hans-Ulrich Hirt, Verwaltungsratspräsident der Hirt-Urfer AG.

„In 50 Jahren Unternehmensgeschichte hat sich dieInkasso AG ausgezeichnet im Bereich des Forderungs- und Verlustscheininkasso im In- und Ausland positioniert. Mit grossem technologischem Know-how und einer hohen Markt-, Kunden- und Lösungsorientierung können wir auf eine lange Erfolgsgeschichte zurückblicken. Diese Positionierung und die solide Ausgangslage der Hirt-Urfer AG stellt eine hervorragende Basis für das Ausschöpfen weiterer Wachstumspotenziale im Qualitäts-Inkasso dar, die wir nun gemeinsam wollen“, sagt Kurt Odermatt, Verwaltungsratspräsident der dieInkasso AG.

Über Hirt-Urfer AG

Der Ursprung unseres Büros geht auf das Jahr 1929 zurück; 1956 ist es durch Rudolf Hirt-Urfer (1929 – 2015) übernommen und über 34 Jahre lang als Einzelunternehmung geführt worden. Mit dem Eintritt der 2. Generation kam es 1991 zur Gründung der Hirt-Urfer AG. Wir sind sowohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verschiedenster Branchen als auch für Ärzte, Private oder öffentlich-rechtliche Körperschaften tätig; im In- und Ausland.

Der Nutzen für die Kundschaft liegt primär bei unseren profunden Kenntnissen der Materie, dem Riecher, zur rechten Zeit am richtigen Ort die Schwächen der Schuldner zu orten sowie der Entschlossenheit, die berechtigten Forderungen gegen alle Widerstände durchzusetzen.

Es ist unsere Philosophie, dass geschuldete Leistungen – ungeachtet der Forderungshöhe – zu begleichen sind. Das ist nicht nur eine Frage der Rechtsgleichheit, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber jenen Kunden, welche Ihre Rechnungen ordnungsgemäss bezahlen.

Über dieInkasso AG

dieInkasso AG ist das innovative Schweizer Traditionsunternehmen für hochwertiges Forderungsmanagement mit Sitz in Zug und weiteren Standorten in Regensdorf und Emmenbrücke. Jährlich bearbeiten über 40 qualifizierte SpezialistInnen über 60’000 Inkasso- und Verlustscheinfälle im In- und Ausland mit überdurchschnittlichem Erfolg. Mit 50 Jahren Inkassoerfahrung, einer eigenen Rechtsabteilung, einem Call-Center und als Partner in einem Netzwerk mit Vertretungen in 174 Ländern sowie als Mitglied im Schweizer und europäischen Inkassoverband bietet dieInkasso AG umfassende Dienstleistungen. Für weitere Informationen: www.dieinkasso.ch

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Forderungen effizient durchsetzen https://www.dieinkasso.ch/forderungen-effizient-durchsetzen/ Thu, 24 Sep 2020 09:54:11 +0000 https://www.dieinkasso.ch/?p=9411 In 10 Schritten zum Ziel Schritt 1: Wurde Zahlungsfrist eingehalten? Als erstes müssen Sie natürlich feststellen, ob überhaupt ein Verzug vorliegt. Wenn auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wird, gilt hier eine Frist von 30 Tagen nach Leistungserbringung. Rechtlich gesehen hat eine Zahlungserinnerung dieselbe Wirkung wie eine Mahnung. In der Praxis wird die Zahlungserinnerung jedoch […]

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In 10 Schritten zum Ziel

Schritt 1: Wurde Zahlungsfrist eingehalten?

Als erstes müssen Sie natürlich feststellen, ob überhaupt ein Verzug vorliegt. Wenn auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wird, gilt hier eine Frist von 30 Tagen nach Leistungserbringung.

Rechtlich gesehen hat eine Zahlungserinnerung dieselbe Wirkung wie eine Mahnung. In der Praxis wird die Zahlungserinnerung jedoch gerne als sanfter Wink verstanden und somit dem Gläubiger nicht übelgenommen. In diesem Schreiben setzen Sie einen neuen Zahlungstermin von maximal 10 Tagen fest, dieser darf jedoch ruhig noch nett formuliert werden.

Schritt 2: Die Mahnung

Wenn auf die Zahlungserinnerung keine Zahlung erfolgt dürfen Sie nicht zu viel Zeit verlieren. Die Mahnung sollte nur einmal versendet werden. Wir empfehlen Ihnen, bei der ersten Mahnstufe eine Zahlungserinnerung oder einen Kontoauszug zu senden. Dieses erste Schreiben sollten Sie der Kundenbeziehung anpassen und in einem freundlichen Ton verfassen. Danach erfolgt die Mahnung, welche die Konsequenzen bei Nichtzahlung ankündigt.

Rechtlich gesehen herrscht in der Schweiz keine Mahnungspflicht. Somit kann also ab dem Tag, an dem die Zahlungsfrist überschritten wird, das Betreibungsverfahren eingeleitet werden.

Schritt 3:Telefonische Mahnung

Oft erreicht man mehr, wenn man den Kunden direkt telefonisch kontaktiert. Vielen ist dies äusserst unangenehm. Im gerichtlichen Mahnverfahren sind telefonische Mahnungen schwer zu beweisen. Aus diesem Grund empfehlen wir diesen Schritt nur als zusätzliche Erinnerung. Ein schriftliches Mahnschreiben soll aber in jedem Fall erfolgen.

Schritt 5 (empfohlen):

Wenn alle Ihre gütlichen Bemühungen bis anhin ignoriert wurden, empfiehlt es sich ab diesem Zeitpunkt uns zu involvieren. Oft hinterlässt ein Schreiben von unserer Seite einen gewaltigen Eindruck bei Ihrem Kunden. Viele der Fälle können wir daher bereits mit einem Schreiben unsererseits klären.

Schritt 6:

Insofern auf alle gütlichen Versuche (durch Sie selbst oder die dieInkasso AG) keine Lösung gefunden werden konnte, muss man den rechtlichen Weg einschlagen. Die weiteren Schritte werden nach dem SchKG – Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs folgen.

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Die Pleitewelle rückt näher https://www.dieinkasso.ch/die-pleitewelle-rueckt-naeher/ https://www.dieinkasso.ch/die-pleitewelle-rueckt-naeher/#respond Thu, 24 Sep 2020 09:51:07 +0000 https://www.dieinkasso.ch/?p=9415 Die Insolvenzzahlen in der Schweiz gingen gemäss dem Wirtschafsinformationsdienst Bisnode D&B seit Anfang Jahr bis um 65 Prozent zurück. Auf den ersten Blick eine positive Entwicklung – doch der Schein trügt. Die Zahlen sind auf den vom Bundesrat verordneten Rechtsstillstand im Betreibungswesen und die darauffolgenden Betreibungsferien bis am 19. April 2020 zurückzuführen. Der Bundesrat gewährte […]

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Die Insolvenzzahlen in der Schweiz gingen gemäss dem Wirtschafsinformationsdienst Bisnode D&B seit Anfang Jahr bis um 65 Prozent zurück. Auf den ersten Blick eine positive Entwicklung – doch der Schein trügt. Die Zahlen sind auf den vom Bundesrat verordneten Rechtsstillstand im Betreibungswesen und die darauffolgenden Betreibungsferien bis am 19. April 2020 zurückzuführen. Der Bundesrat gewährte Unternehmen ausserdem Kulanz bei Zahlungsrückständen, Kurzarbeits- bzw. Erwerbsausfallentschädigungen sowie schnelle Liquidationshilfen. Somit wurden die Konkurse lediglich aufgeschoben aber nicht aufgehoben. Durch die unterstützenden Kredite konnten sich viele Unternehmen kurzfristig retten. Ein Grossteil wird jedoch nicht in der Lage sein, diese wieder zurückzuzahlen.

Auch der Versicherungsexperte Euler Hermes erwartet eine starke Zunahme der Konkurse. In der Schweiz herrsche im Moment noch «Die Ruhe vor dem Sturm». Ab Herbst allerdings wird die Pleitewelle rund um den Globus fortschreiten und sich bis ins gesamte erste Halbjahr des Jahres 2021 ausbreiten. Für die Schweiz vermuten die Experten einen Anstieg der Insolvenzen in den Jahren 2020 und 2021 um insgesamt 15 Prozent gegenüber 2019. Global wird für die Jahre 2020 und 2021 einen kumulierten Anstieg der Insolvenzen um insgesamt 35 Prozent erwartet.

Einen besonders dramatischen Anstieg der Unternehmenspleiten erwarten die Experten vor allem in den USA (+ 47 Prozent gegenüber dem Vorjahr), Brasilien (+ 32 Prozent) und China (+ 21 Prozent). Zusätzlich werden wohl auch europäische Länder wie Portugal, die Niederlande, Spanien oder Italien stark betroffen sein. Die Schweiz wird im Vergleich zu anderen Ländern wohl mit einem blauen Auge davonkommen.

Wie sich die Insolvenzzahlen in den nächsten Monaten effektiv entwickeln, ist primär von der Corona-Lage weltweit und den damit zusammenhängenden gesundheitspolitischen Massnahmen abhängig.

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Erfahrungserkenntnisse nach über 50 Jahren Inkassotätigkeit des Firmengründers https://www.dieinkasso.ch/erfahrungserkenntnisse-nach-ueber-50-jahren-inkassotaetigkeit-des-firmengruenders/ https://www.dieinkasso.ch/erfahrungserkenntnisse-nach-ueber-50-jahren-inkassotaetigkeit-des-firmengruenders/#respond Thu, 10 Sep 2020 13:58:50 +0000 https://www.dieinkasso.ch/?p=9387 So vielfältig wie Gesichter, desto vielfältig sind Inkassoaufträge. Denken wir an die unterschiedlichen Forderungshöhen, an die vielfältigen Vereinbarungen und Forderungsgründe. Dies alles ist für die Beurteilung und Bearbeitung wesentlich. Dem Individuum des Schuldners steht auch dasjenige des Gläubigers gegenüber. Je seriöser die Parteien, desto grösser ist der Inkassoerfolg. Fragestellungen in der Inkassobearbeitung Welche Forderung liegt […]

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So vielfältig wie Gesichter, desto vielfältig sind Inkassoaufträge. Denken wir an die unterschiedlichen Forderungshöhen, an die vielfältigen Vereinbarungen und Forderungsgründe. Dies alles ist für die Beurteilung und Bearbeitung wesentlich. Dem Individuum des Schuldners steht auch dasjenige des Gläubigers gegenüber. Je seriöser die Parteien, desto grösser ist der Inkassoerfolg.

Fragestellungen in der Inkassobearbeitung

Welche Forderung liegt dem Inkassoauftrag zu Grunde? Welchem Schuldnerprofil begegne ich? Hat sich ein Schuldner einfach übernommen oder strebt er an, nur zu profitieren; gehört er zur Gruppe, die gerne möchte, aber nicht kann oder lebt er gerne von anderen, ohne jemals daran zu denken, zahlen zu wollen? Rechtfertigt die Forderungshöhe und der Forderungsgrund ein weitergehendes Verfahren?

Ein Inkassospezialist bearbeitet pro Monat ca. 700 individuelle Fälle. Genauigkeit, umsichtiges und sachbezognes Handeln sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inkassotätigkeit. In der Spezialisierung liegt der Vorteil bezüglich Personen-, Sach- und Rechtskenntnissen. Das Vorgehen wird geprägt durch fortwährenden Zugewinn an Erkenntnissen und Erfahrungswerten in sachbezogener und rechtlicher Natur, ebenso im Verstehen von wesentlichen Geschäftsvorgängen des Gläubigers bei der Forderungsentstehung.

Die richtige Beurteilung des Sachverhaltes, unter Berücksichtigung der Vielfalt der Charakteren weisen den Weg, wie die Inkassotätigkeit verläuft. Wenn ehrliches Bemühen vorhanden ist, kann das Inkasso gütlich erfolgen. Personen, welche gerne vergessen, für die Schuld einzustehen, müssen damit rechnen, mit allen rechtlichen Möglichkeiten verfolgt zu werden.

Für alle Parteien ist bei ernsthaftem Zahlungswilligen das gütliche Inkasso, auch kostenmässig, vorzuziehen; im Fall der Zahlungsverweigerung greift das rechtliche oder gerichtliche Verfahren, sofern die Solvenz und/oder die Forderungshöhe und die Aktenqualität dies zulässt.

Der Wert Inkassotätigkeit liegt im Wesentlichen in einer möglichst optimalen Forderungsrealisierung unter Anwendung jahrzehntelanger Erfahrung, dem gezielten Einsatz der Gesetzeskenntnisse, der laufenden Fristenwahrung, die Berücksichtigung der Rechtssprechung, usw. Im Inkasso greift nicht nur das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG). Das Obligationen-, Zivil- und Strafrecht spielen bei der Entstehung, Haftung und Geltendmachung einer Forderungen eine entscheidende Rolle. Personen, volljährig und/oder urteilsfähig, verbeiständet oder bevormundet, im Erwerbsleben oder in Rente stehend, unterliegen anderer SchKG-Vorgehensweise als Einzelfirmen, Personengesellschaften, juristische Gesellschaften, Vereine, öffentlich-rechtliche Forderungen, usw.

Kosten für Inkasso – Die Probleme beim „Gratis-Inkasso“

Noch einige Worte zu den Kosten und zu Mitbewerbern. Immer öfters drängen neue Anbieter auf den Markt, welche oft möglichst Gratisdienstleistungen anbieten, um an Aufträge zu kommen. Mit diesem Vorgehen werden auch bestehende Marktteilnehmer bezüglich Konditionen immer stärker unter Druck gesetzt. Dass für gratis oder praktisch kostenlos nicht viel gemacht werden kann, bestimmen die notwendigen Auslagen und der Bearbeitungszeitaufwand. Je weniger ein Gläubiger bereit ist, zu zahlen, desto weniger kann ihm geboten werden. Sicherlich keine Lösung ist, alle Kosten dem Schuldner aufbürden zu wollen; dies widerspricht den Gesetzen. Ein seriös geführtes Inkassoverfahren ist stets mit Kosten und Auslagen verbunden. Kein Amt und kein Gericht arbeitet kostenlos. Soweit diese nicht von gesetzeswegen vom Schuldner zu tragen sind, muss der Gläubiger dafür aufkommen. Keine seriöse Inkassofirma, welche für Löhne, Sozialleistungen und den gesamten Betriebsaufwand aufkommen muss, kann ernsthaft Gratiskonditionen anbieten. Je besser die Schuldner- und Aktenqualität, desto grösser ist die Realisisierungsquote. Beachten Sie bei der Vergabe von Inkassofällen neben den Konditionen vor allem auf das Renommé der Inkassofirma. Renommé widerspiegelt den Ruf, die Eigenständigkeit, das Alter und die Personensituation. Je besser eine Inkassofirma mit gut geschultem Personal, Verbindungen zu eigenen und fremden Anwälten (Sprachregionen) und Auslandvertretungen ausgestattet ist, desto besser sind Sie vertreten.

Das Forderungsinkasso ist herausfordernd und dient nicht nur in der Vermeidung von unnötigen Verlusten, sondern unterstützt eine gut funktionierende Wirtschaft und den Rechtsstaat.

Kurt Odermatt
VRP: dieInkasso AG, 6300 Zug

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Corona-Krise: Gefahr und Chance zugleich https://www.dieinkasso.ch/corona-krise-gefahr-und-chance-zugleich-der-talk-mit-vr-praesident-kurt-odermatt/ https://www.dieinkasso.ch/corona-krise-gefahr-und-chance-zugleich-der-talk-mit-vr-praesident-kurt-odermatt/#respond Wed, 22 Apr 2020 15:20:46 +0000 https://www.dieinkasso.ch/?p=163 DIAG: Herr Odermatt, Sie sind seit über 50 Jahren im Inkassogeschäft tätig. 1970 gründeten Sie die K. Odermatt, Inkasso Organisation & Co. und haben 1973, kurz vor Ausbruch der ersten Ölkrise und somit in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld, dieInkasso AG (vormals Inkasso Organisation AG, Zug) ins Leben gerufen. Trotz des damaligen «Ölembargos» und in der […]

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DIAG: Herr Odermatt, Sie sind seit über 50 Jahren im Inkassogeschäft tätig. 1970 gründeten Sie die K. Odermatt, Inkasso Organisation & Co. und haben 1973, kurz vor Ausbruch der ersten Ölkrise und somit in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld, dieInkasso AG (vormals Inkasso Organisation AG, Zug) ins Leben gerufen.

Trotz des damaligen «Ölembargos» und in der Folge weiterer Krisen, wie z.B. die Ölkrise von 1979/80, dem Börsencrash von 1987, die Schweizer Immobilienkrise Anfangs der 1990er Jahre oder die Bankenkrise von 2008, von welcher sich die Weltwirtschaft eben erst einigermassen erholen konnte, haben Sie dieInkasso AG zu einem der branchenführenden Unternehmen in der Schweiz im Bereich des Credit Managements aufgebaut.

Wie sehen und erleben Sie die Situation nun mitten in der heutigen, weltweiten Corona-Krise und die zu erwartende Rezession? Droht uns gar eine Weltwirtschaftskrise wie vor rund 90 Jahren?

 

Kurt Odermatt VR-Präsident und CEO dieInkasso AG

Kurt Odermatt: Zweifelsohne leidet die nationale und internationale Wirtschaft unter COVID-19. Die Arbeitslosigkeit wird zunehmend ein Problem darstellen, viele Branchen werden erhebliche Umsatzeinbussen zu verkraften haben, was wiederum Investitionen und Wachstum bremst. Die Folge könnte eine Rezession sein. Eine Weltwirtschaftskrise erwarte ich noch nicht, obwohl die Verschuldung vieler Staaten in astronomische Beträge anwächst.

 

DIAG: In Krisenzeiten, wenn viele Rechnungen unbezahlt bleiben, hören wir oft, dass dieser Zustand doch zum grossen Vorteil der Inkassobranche sein müsse. Stimmt das?

 

Kurt Odermatt: Dieser Eindruck stimmt so nicht. Wir sitzen im selben Boot wie unsere Auftraggeber. Nur wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es auch der Inkassobranche gut. Denn wenn Verbraucher oder Firmen nicht liquid sind, können wir weniger Geld realisieren und die Verlustquote steigt.

Richtig ist aber, dass in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ein professionelles Forderungsmanagement an Relevanz gewinnt. Die Erfahrungen zeigen, dass die Fälle komplexer und der Zahlungswiderstand grösser geworden sind. Der Bundesrat hat mittels Notrechts grosse Teile der Wirtschaft, vor allem KMU’s, lahmgelegt. Er griff auch in die Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes ein, teilweise auch ins Aktienrecht, was a prima vista den Schuldnern nützt, den Gläubigern jedoch schadet.

Gerade die vergangenen Wochen mit dem «Lockdown» haben dies exemplarisch aufgezeigt, als auf einen Schlag viele Firmen, Selbständigerwerbende und Angestellte urplötzlich und unverschuldet vor dem Nichts standen. Hier war und ist von unseren Leuten zusätzliches Fingerspitzengefühl gefragt. Täglich meistern unsere Mitarbeitenden den Balanceakt zwischen den berechtigten Ansprüchen unserer Auftraggeber und der teils schwierigen Situation der Schuldner zu vermitteln und für alle Seiten tragbare Lösungen zu finden.

Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass auch ohne COVID-19, jedes Jahr mehr Betreibungen eingeleitet werden müssen. War man 2017 mit rund 2,93 Mio. und 2018 mit 2,98 Mio. noch knapp unter der 3 Millionen-Grenze an zugestellten Zahlungsbefehlen, wurde 2019 mit 3’063’643 Betreibungen auch diese Marke geknackt!

Nebst den 3 Millionen an Zahlungsbefehlen, wurden im letzten Jahr 1’724’195 Pfändungen vollzogen, was zu 692’349 Verwertungen führte. Die Verluste (nur aus Konkursen) nahmen allein seit 2017 um mehr als eine halbe Milliarde Franken zu und beliefen sich 2019 auf Fr. 2’304’117’000.– bei 8,57 Millionen Einwohnern. Und dies ohne COVID-19. (Quelle: BFS)

Trotzdem: Der Bundesrat hat klug gehandelt, indem er den Rechtsstillstand auf 14 Tage begrenzte und nach weiteren 14 Tagen Osterbetreibungsferien am 19.04.2020 das Rechtssystem wieder in Betrieb nahm.

 

 

„Von den Chinesen könnten wir derzeit viel lernen. Sie haben für Krise und Chance dasselbe Schriftzeichen.“

Ein Zitat von Richard von Weizsäcker (* 15. April 1920; † 31. Januar 2015), ehemaliger Bundespräsident der BRD.

 

 

DIAG: Als Verwaltungsratspräsident und CEO von dieInkasso AG, arbeiten Sie immer noch aktiv im Unternehmen mit, selbst wenn Sie inzwischen gewisse operative Aufgaben und Verantwortlichkeiten delegiert haben. Wie haben Sie sich in Zeiten von «Social Distancing» persönlich organisiert und wie arbeiten Ihre Angestellten?

 

Kurt Odermatt: Unsere technischen Möglichkeiten sind sehr gut ausgebaut. Je nach Berechtigung kann auf sämtliche Programme und Systeme zugegriffen werden. Über 90% unserer Mitarbeitenden arbeiten vom Home-Office aus, bestätigen Neuaufträge und bearbeiten ihre Fälle und Mandate wie auch Termine problemlos. Die Kommunikation zwischen der Geschäftsleitung und unseren Mitarbeitenden in ihren diversen Abteilungen und Filialen erfolgt nicht nur per E-Mail oder Telefon, sondern in zunehmender Weise auch über modernste Office-Plattformen, welche nebst Videokonferenzen und Chats auch einen zentralisierten Wissens- und Dokumenten-Austausch unter den Mitarbeitenden erlaubt. Auch der Zugriff auf interne und externe Adress- und Bonitätsdatenbanken ist gewährleistet.

 

DIAG: Krisenzeiten, sind auch immer wieder der Motor für Veränderungen, Erneuerungen und Anlass dafür, bisherige Usanzen und Prozesse oder gar Gesetze zu hinterfragen und anzupassen. In dieser Corona- Pandemie hat sich beispielsweise gezeigt, dass wegen unserem vielzitierten «Kantönligeist» viele Fragen der Zuständigkeit zwischen Bund und Kantonen auf der Strecke bleiben. Die Folge davon waren beispielsweise Engpässe bei Gesichtsmasken und Schutzanzügen für das medizinische Personal in Spitälern, Arztpraxen oder Altersheimen. Oder, man glaubt es kaum, bei Händedesinfektionsmitteln. Trotz staatlichem Pandemieplan.

Ist diese komplizierte Form der staatlichen Organisation von Aufgaben und Verantwortung, die unter-schiedlichen Gesetzgebungen auf kantonaler Ebene, in so wichtigen Fragen, noch dazu in einem kleinen Land wie die Schweiz überhaupt noch zeitgemäss?

Bezogen auf die Inkassobranche: Sollten z.B. Betreibungsregister nicht schweizweit zentralisiert geführt werden, statt wie heute noch immer auf Gemeinde- oder Bezirksebene wie die Betreibungsämter? Und die teils erheblichen Unterschiede punkto Arbeitsqualität und -geschwindigkeit der jeweiligen Betreibungsämter, ganz zu schweigen von ihren divergierenden Anforderungen für eine Auskunft vom Bodensee bis zum äussersten Zipfel des Lac Léman, wäre das nicht längst ein Anlass um im Zuge der Digitalisierung zu vereinheitlichen und zu modernisieren? Wo gäbe es Ihrer Meinung nach Verbesserungspotential?

 

Kurt Odermatt: Grundsätzlich hat sich unser Rechtssystem bewährt. Es trägt dem Föderalismus, den verschiedenen Sprachregionen und örtlichen Usanzen Rechnung, alles bei gleichzeitiger Wahrung unserer gemeinsamen Rechtsordnung. Aber auch gute Systeme sind stets verbesserungsbedürftig. Sei es, dass zukünftig mit den Ämtern vermehrt in elektronischer Form verkehrt werden kann oder dass angedacht wird, ein zentrales Betreibungsregister zu führen. Sie sprechen von „…erheblichen Unterschieden punkto Arbeitsqualität und -geschwindigkeit, ganz zu schweigen von divergierenden Anforderungen…“ Das ist leider der Preis für die dezentrale Verwaltung und die kantonalen Zuständigkeiten.

Ausser notwendigen Zusammenlegungen von Gemeinden und Ämtern würde ich an diesem System nicht viel ändern. Sofern Ämter, Behörden oder Gerichte sich nicht gesetzeskonform verhalten, stehen genügend Rechtsmittel zur Verfügung, um diese zur Raison zu bringen. Rekurse, teilweise bis vor Bundesgericht oder Aufsichtsbeschwerden begleiten unsere Tätigkeiten; wir beschäftigen intern, unter Führung eines erfahrenen Anwaltes ein Team von Legal-Experts, welche unsere Teamleiter und Sachbearbeiter auch in schwierigsten Sachverhalten unterstützen und beraten können. Und dies kommt auch unseren Kunden zugute.

 

DIAG: Viele Unternehmen nutzen Krisenzeiten um sich fit für die Zukunft zu machen und entwickeln neue Konzepte, Produkte und Dienstleistungen. Wie sieht es diesbezüglich bei dieInkasso aus? 

Kurt Odermatt: Wir investieren derzeit gerade sehr viel in neue Hard- und Software. Insbesondere für Kundendienst und Sales wird ein neues CRM-Tool und für die Erfüllung unserer verschiedenen Inkassodienstleistungen werden neue Softwarelösungen implementiert, welche u.a. die Integration von Schnittstellen zur Anbindung an ERP-Systeme unserer Kunden (SAP etc.) oder für e-SchKG u.v.m. ermöglichen.

Diese Neuerungen sind unerlässlich, um auch in Zukunft den steigenden Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. Wir entwickeln auch neuartige Services für das vorrechtliche Forderungsmanagement und bewegen uns mehr und mehr in Richtung Übernahme ganzer Debitoren-Geschäftsprozesse unserer Kunden.

Aber auch unsere eigenen Prozesse und die Art und Weise, wie wir im Unternehmen künftig zusammenarbeiten und uns weiterentwickeln wollen, wird mit Einflüssen aus der Scrum-Lehre einen grundlegenden Wandel erfahren.

 

DIAG: Das klingt alles sehr spannend und vielversprechend. Herzlichen Dank für das Gespräch!

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COVID-19: Ruhe und Liquidität bewahren https://www.dieinkasso.ch/covid-19-ruhe-und-liquiditaet-bewahren/ https://www.dieinkasso.ch/covid-19-ruhe-und-liquiditaet-bewahren/#respond Tue, 24 Mar 2020 13:11:07 +0000 https://www.dieinkasso.ch/?p=8280 Aus aktuellem Anlass geben wir Ihnen nachfolgend ein paar Ratschläge und Tipps, wie Sie die Liquidität Ihres Betriebes trotz (oder eben gerade wegen) der Corona-Krise sichern bzw. optimieren können. Wir wünschen Ihnen sichere Geschäfte und vor allem: Bleiben Sie gesund!   COVID-19 Massnahmenpaket des Bundesrates Wie wir inzwischen wissen, sind «Social distancing», die Hände regelmässig […]

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Aus aktuellem Anlass geben wir Ihnen nachfolgend ein paar Ratschläge und Tipps, wie Sie die Liquidität Ihres Betriebes trotz (oder eben gerade wegen) der Corona-Krise sichern bzw. optimieren können. Wir wünschen Ihnen sichere Geschäfte und vor allem: Bleiben Sie gesund!

 

COVID-19 Massnahmenpaket des Bundesrates

Wie wir inzwischen wissen, sind «Social distancing», die Hände regelmässig waschen und desinfizieren zentrale Massnahmen, um unsere Gesundheit und jene unserer Mitmenschen vor dem neuen Coronavirus zu schützen. Doch wie verhält man sich in verrückten Zeiten wie diesen, um den eigenen Betrieb möglichst schadlos durch die Corona-Krise zu navigieren?

Zugegeben, für die direkt vom behördlichen «Lockdown» oder den Reisebeschränkungen betroffenen Unternehmen und für Freiberufler ist die Situation dramatisch, ja schlicht ein Albtraum. Da gibt es auch keine Patentrezepte. Mit einem solchen Ausmass an Event-Absagen, Buchungsstornierungen und generellen Betriebsverboten konnte wahrlich niemand rechnen und sich darauf vorbereiten, zumal selbst ausgewiesene Experten die Sache viel zu lange verharmlosten.

Cash

Der Bundesrat hat nun, nebst den Kurzarbeitsentschädigungen, gegenwärtig rund 400’000 Anträge oder 8% aller Erwerbstätigen, davon sind ein Drittel aus der Gastro- und Hotelleriebranche (Stand 24.03.2020), mit einem Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen den Betroffenen rasche und unbürokratische Finanzhilfe versprochen, damit nicht ganze Wirtschaftssektoren und Systeme wegen mangelnder Liquidität kollabieren. Ziel des aktuell gesprochenen Hilfspaketes von insgesamt 40 Milliarden Franken ist, die Beschäftigung aufrecht zu halten, Lohnzahlungen zu sichern und auch Selbständigerwerbende aufzufangen.

In der bundesrätlichen Mitteilung heisst es konkret: „Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF erhalten. Dabei sollen Beträge bis zu 0,5 Millionen CHF von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100% garantiert werden. Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85% garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen. Die Kreditbeträge bis zu 0,5 Millionen CHF dürften über 90 Prozent der von COVID betroffenen Unternehmen abdecken.“ Die entsprechenden Modalitäten würden noch diese Woche publiziert, heisst es in der Mitteilung. Am besten wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Bank. Nutzen Sie diese Hilfe!

Zahlungsaufschub Sozialversicherungsbeiträge

Ferner können die, von der Krise betroffenen Unternehmen, einen befristeten Zahlungsaufschub für die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) zinslos beantragen. Falls die Summe der Löhne wesentlich gesunken ist, kann auch die Höhe der Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV angepasst werden. Gilt auch für Selbstständige, die einen Umsatzeinbruch erlittenhaben. Anträge sind an die AHV-Ausgleichskassen zu richten.

Liquiditätspuffer im Steuerbereich

Für die Mehrwertsteuer, für Zölle, für besondere Verbrauchssteuern und für Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. März 2020 bis 31. Dezember 2020 wird der Zinssatz auf 0,0 Prozent gesenkt, um den Unternehmen ausgedehnte Zahlungsfristen ohne Verzugszins anbieten zu können. Dito für die direkte Bundessteuer (ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020). Schliesslich soll der Bund seine Lieferanten „…so schnell wie möglich auszahlen, ohne Ausnützung der Zahlungsfristen…“ um die Liquidität der eigenen Lieferanten zu stärken.

 

Eigene Massnahmen

Die Zeit sollte aber auch genutzt werden, um das eigene Unternehmen zu erneuern. Jetzt ist die Zeit, um längst fällige Arbeiten, Modernisierungen oder Umstrukturierungen anzugehen, neue Konzepte, neue Produkte und Services zu entwickeln und zu lancieren. Eine Chance um gestärkt aus der Krise hervorzugehen!

Gerade auch die betroffenen Restaurants zum Beispiel, die sollten nicht einfach untätig bleiben und ihre Lokale, die Menükarten oder die Küche ggf. erneuern. Nicht Stillstand, sondern Innovation ist gefragt! Einzelne Gastrobetriebe haben sogar spontan reagiert und ihr Restaurant vorübergehend in Take-away’s umfunktioniert. Kreative Ideen sind jetzt gefragt. Ist das Intérieur noch zeitgemäss? Könnte das Lokal etwas heller und einladender gestaltet werden? Erfüllen die Menues die heutigen, kulinarischen Wünsche der Gäste? Wer hin und wieder die Sendungen mit dem „Restauranttester“ und Sternekoch Daniel Baumann verfolgt, weiss was gemeint ist.

Doch machen wir uns nichts vor. Es kommen harte Zeiten auf uns zu. Das Wort «Rezession» war schon vor der Corona-Krise in Finanzkreisen ein Thema und das, scheint noch das harmloseste Gespenst aller möglichen Zukunftsszenarien zu sein. Klar ist heute nur: Wir werden uns noch lange nach dieser Pandemie mit dem Thema Krisenbewältigung beschäftigen müssen und vieles wird nicht mehr so sein wie es vorher war…

Auch für Unternehmen welche nicht derart einschneidend mit der Situation konfrontiert sind, gilt es äusserst wachsam zu sein. Gerade jetzt, in unsicheren Zeiten, gehört auch bei ihnen zu den wichtigsten Massnahmen die Erhaltung der liquiden Mittel.

Eine umsichtige Liquiditätsplanung bzw. das Liquiditätsmanagement ist in normalen Zeiten zentraler Bestandteil einer guten Unternehmenssteuerung mit dem Hauptziel, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit einer Firma zu gewährleisten. Droht eine Krise, mahnen Finanzexperten zu einer Erhöhung des Liquiditätsgrades.

Nachfolgend darum noch ein paar Tipps:

Working Capital- und Cash Flow Management

  • Nutzen Sie bei Lieferantenrechnungen unbedingt Skonti, bzw. versuchen Sie stets ein Skonto auszuhandeln und bezahlen dann aber auch innert der gewährten Skontofrist, selbst wenn Sie die Zahlung durch einen Bankkredit finanzieren müssen, sollte sich dies, auch bei relativ hohen Effektivzinssätzen und trotz Bearbeitungsgebühren bzw. Bankprovisionen, in den allermeisten Fällen für Sie lohnen und ein Gewinn resultieren.
  • Reduzieren Sie die Kapitalbindung innerhalb der Wertschöpfungskette, durch ein angepasstes Warenlager und kleineren Zwischenbeständen, dank einem flussorientierten Ablauf der Fertigungsschritte.
  • Vereinbaren Sie mit Ihren Kunden, wenn möglich, kürzere Zahlungsziele. Vermeiden Sie hohe Forderungsbestände und fakturieren Sie Ihre Aufträge umgehend nach deren Erfüllung.
  • Straffen Sie Ihr Mahnwesen. Zwei Mahnungen sind heutzutage mehr als genug und eingeschriebene Briefe in der Regel reine Zeit- und Geldverschwendung. Bei grossen Forderungen, kann ein Anruf, statt abermals zu mahnen, zielführender sein. Und sei es nur, um den Grund (oder die Ausrede) für die Nichtzahlung zu erfahren. Noch besser wäre allerdings, Sie rufen Ihren Kunden gleich nach Rechnungszustellung proaktiv an und klären mit ihm gemeinsam, ob der Auftrag zu seiner Zufriedenheit ausgeführt wurde, ob er die Rechnung erhalten habe und ob alles klar sei und danken ihm für eine pünktliche Überweisung.

Nur keine falschen Hemmungen! Sie gewinnen auf diese Weise enorm wertvolle Zeit. Und seien sie konsequent! Vertrauen Sie nicht zu sehr darauf, dass Sie den Kunden schon seit Jahren kennen. Gerade in diesen Tagen des allgemeinen, totalen Chaos, sind schon viele dieser «Freundschaften» in die Brüche gegangen… Im Zweifelsfall, insbesondere wenn die im nachfolgenden Punkt «Credit Management» erläuterte Bonitätsprüfung kritisch oder gar negativ ausfällt, verlangen Sie eine Anzahlung bzw. die volle Vorauszahlung.

Credit Management:

Wer seine Kunden nicht konsequent über Online-Tools auf Bonität prüft, muss sich nicht wundern, wenn Zahlungen ausbleiben. Grosse Geschäftskunden mit wiederkehrenden Aufträgen und laufenden Ausständen, sollten Sie einem konstanten Monitoring unterziehen, auch um deren Zahlungsgewohnheiten einzusehen. Wie ein Frühwarnsystem erkennen Sie dadurch, ob Ihr Kunde plötzlich mit Liquiditätsproblemen kämpft und ob er seine Lieferanten zunehmend später bezahlt. So erleben Sie keine bösen Überraschungen und können rechtzeitig Massnahmen ergreifen, statt bloss noch den Konkurs ihres Kunden zur Kenntnis nehmen zu müssen. Ihre Gläubiger tun dies möglicherweise auch mit Ihnen – Ihre Bank ganz sicher.

Und ja, natürlich gehört auch der professionelle Forderungseinzug, am besten durch ein spezialisiertes Inkassounternehmen, zu einem gewinnbringenden Credit Management.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Trotz COVID-19 wie gewohnt im Dienste unserer geschätzten Kundenschaft / Au service de notre clientèle, comme d’habitude, malgré COVID-19 https://www.dieinkasso.ch/trotz-covid-19-wie-gewohnt-im-dienste-unserer-geschaetzten-kunden/ https://www.dieinkasso.ch/trotz-covid-19-wie-gewohnt-im-dienste-unserer-geschaetzten-kunden/#respond Tue, 17 Mar 2020 11:37:59 +0000 https://www.dieinkasso.ch/?p=8230 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden Aufgrund der behördlichen Empfehlungen und Anweisungen in Bezug auf die COVID-19 Pandemie, haben wir intern organisatorische Massnahmen ergriffen, um die Gesundheit unserer Mitarbeitenden und Partner zu schützen. Diese Vorkehrungen gelten bis auf Weiteres, bzw. bis zur Entwarnung seitens der Behörden. Diese Massnahmen ermöglichen, dass eine Vielzahl unserer Mitarbeitenden die Arbeit […]

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Sehr geehrte Kundinnen und Kunden

Aufgrund der behördlichen Empfehlungen und Anweisungen in Bezug auf die COVID-19 Pandemie, haben wir intern organisatorische Massnahmen ergriffen, um die Gesundheit unserer Mitarbeitenden und Partner zu schützen. Diese Vorkehrungen gelten bis auf Weiteres, bzw. bis zur Entwarnung seitens der Behörden.

Diese Massnahmen ermöglichen, dass eine Vielzahl unserer Mitarbeitenden die Arbeit im Home-Office erledigen können. Die gewohnte, zuverlässige Bearbeitung von Inkassofällen können wir unseren Kunden weiterhin garantieren.

Aufgrund der vorübergehenden Schliessung der Betreibungsämter* und der vorgezogenen Gerichtsferien* kann es zu Verzögerungen kommen, auf welche dieInkasso AG leider keinen Einfluss hat.

Wir werden trotzdem alles daran setzen, unseren geschätzten Kunden den gewohnten Service zu bieten. Ihre jeweiligen Kontaktpersonen bleiben weiterhin unter den bisherigen Mailadressen und Telefonnummern erreichbar. Sollte es zu längeren Wartezeiten kommen, die gewünschte Person gerade besetzt oder nicht erreichbar sein, bitten wir Sie unsere Hauptnummer 041 727 66 66 zu wählen, damit wir das Anliegen schnellstmöglich entgegennehmen können.

Wir verfolgen und beurteilen die Lage täglich neu und informieren Sie hier laufend über die weitere Entwicklung. In der Hoffnung dass sich die Situation baldmöglichst verbessern wird,  danken wir Ihnen für Ihre Kundentreue und das uns entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen und Ihrem Umfeld in dieser Ausnahmesituation alles Gute. Bleiben Sie gesund!

dieInkasso AG
Geschäftsleitung

* MEDIENMITTEILUNG DES BUNDESRATES BETREFFEND BETREIBUNGSÄMTER

* MEDIENMITTEILUNG DES BUNDESRATES BETREFFEND GERICHTSFERIEN


 

Chers clients,

Suite aux conseils et directives des autorités concernant la pandémie du coronavirus, nous avons adoptés des mesures pour protéger la santé de nos employés et partenaires. Ces dispositions sont valables jusqu’à nouvel avis des autorités.

Elles nous donnent les moyens d’offrir à une grande partie de nos employés, la possibilité du télétravail à domicile. Néanmoins nous vous garantissons toujours le traitement habituel et fiable de vos dossiers de recouvrement.

La fermeture des offices des poursuites* et les féries judiciaires anticipées des cours suprêmes et tribunaux de district peuvent mener à des retards dans le traitement de certains cas particuliers. Des événements sur lesquels nous n’avons aucune influence et ne pouvons agir.

En tous les cas, nous nous efforçons d’apporter à nos précieux clients le service habituel. Vos personnes de contact restent joignables par les mêmes adresses e-mail et numéros téléphoniques.
Si vous devriez constater un delais d’attente excessif, ou la personne désirée est occupée ou pas joignable du tout, veuillez s.v.p. composer le 041 727 66 66 (numéro principal) pour que nous puissions vous répondre au plus vite possible.

Nous suivons et évaluons de près et au jour le jour la situation, en vous informant régulièrement de l’évolution des choses. En espérant, que la situation s’améliore bientôt, nous vous remercions de votre fidélité et pour la confiance témoignée et vous adressons, ainsi qu’à votre entourage, nos meilleurs vœux. Restez en forme et en bonne santé !

dieInkasso SA
Direction

* COMMUNIQUÉ DU CONSEIL FÉDÉRAL AU SUJET DES OFFICES DES POURSUITES

*COMMUNIQUÉ DU CONSEIL FÉDÉRAL AU SUJET DES FÉRIES JUDICIAIRES

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Aus der Gewerbezeitung: Nicht bezahlte Rechnungen führen zu hohen Kosten für die Gläubiger https://www.dieinkasso.ch/aus-der-gewerbezeitung-nicht-bezahlte-rechnungen-fuehren-zu-hohen-kosten-fuer-die-glaeubiger/ https://www.dieinkasso.ch/aus-der-gewerbezeitung-nicht-bezahlte-rechnungen-fuehren-zu-hohen-kosten-fuer-die-glaeubiger/#respond Fri, 02 Jun 2017 15:50:43 +0000 https://www.dieinkasso.ch/?p=3562 Mahnungen sind teuer – die Kosten dafür soll der Schuldner begleichen müssen Waren und Dienstleistungen werden bestellt, aber nicht immer bezahlt. Gläubiger verlieren so jährlich über zehn Milliarden Schweizer Franken. In diesen Forde­rungs­ausfällen nicht enthalten sind jene Kosten, welche von den Gläubigern zusätzlich für Inkassomassnahmen aufgewendet werden müssen. Diese Kosten müssen von den Unternehmen selber […]

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Mahnungen sind teuer – die Kosten dafür soll der Schuldner begleichen müssen

Waren und Dienstleistungen werden bestellt, aber nicht immer bezahlt. Gläubiger verlieren so jährlich über zehn Milliarden Schweizer Franken. In diesen Forde­rungs­ausfällen nicht enthalten sind jene Kosten, welche von den Gläubigern zusätzlich für Inkassomassnahmen aufgewendet werden müssen. Diese Kosten müssen von den Unternehmen selber getragen werden respektive werden im Laufe der Preisgestaltung auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt. Am Schluss zahlt die Allgemeinheit für jene, die ihre Schulden nicht begleichen. Die Gerichte handhaben die Überwälzung dieser Kosten auf die Schuldner und Verursacher uneinheitlich. Für die Realisierung dieser Forderungen entstehen den Gläubigern zusätzlich Kosten.

Fehlende Instrumente

Die heutigen Instrumente zur Durchsetzung des Rechts des Gläubigers lösen das Problem, dass Schuldner ihre Rechnungen nicht begleichen, nicht. Die Forderung, allfällige Inkassokosten vertraglich oder über Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB zu vereinbaren, zielt an der Praxis der Realität vorbei. Gerade gewerbliche Betriebe haben in der Regel nicht die Möglichkeit, über AGB Bedingungen zu diktieren, wie sie z. B. grosse Telekommunikationsunternehmen oder andere grosse Unternehmen haben.Eine Motion des Luzerner FDP-Nationalrats Peter Schilliger verlangt, dass der Schuldner, welcher Kosten durch Spät- oder Nichtzahlung verursacht, diese nach dem Verursacherprinzip dem Gläubiger zu ersetzen hat. Laut Motionär geht es nicht an, dass säumige Zahler durch ihr Verhalten der Allgemeinheit einen Schaden verursachen. Weder die Lieferanten noch korrekt handelnde Kunden (durch Preis­aufschläge) sollen für den Schaden, welcher durch Zahlungsverzug Einzelner entsteht, aufkommen müssen.

Die Sicht des Experten

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat deshalb beim Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen der Universität St. Gallen ein Gutachten in Auf­trag gegeben, das diesen Verzugsschaden erfasst.Heiko Bergmann, Forschungsleiter und Lehrbeauftragter, gibt Auskunft:«Weder die Lieferanten noch korrekt handelnde Kunden 
sollen für den ­Schaden aufkommen müssen.»Schweizerische Gewerbezeitung: Wie lautet der Auftrag für die Erstellung der Studie?Heiko Bergmann: In der Untersuchung sollte ermittelt werden, wie hoch typischerweise der Aufwand bei einem KMU ist, wenn der Schuldner nach Rechnung und zwei Mahnungen nicht gezahlt hat. Wir sollten also ermitteln, welchen Aufwand ein Unternehmen treiben muss, um seine Forderung gegenüber dem Schuldner durchsetzen zu können.Welche Methodik haben Sie angewandt?  Unser Vorgehen orientiert sich am Vorgehen des SECO bei der Abschätzung des administrativen Aufwands von Unternehmen infolge staatlicher Regulierungen. Wir gehen dabei von einem durchschnittlich effizienten KMU mit einer für seine Grösse typischen Infrastruktur aus. Den Arbeitsaufwand der einzelnen Arbeitsschritte – z. B. telefonische Kontaktaufnahme, Einholen einer aktuellen Betreibungsauskunft, Einleiten der Betreibung etc. – haben wir über einen Workshop mit KMU-Vertretern sowie über Interviews von Rechtsanwälten mit breiter Inkassoerfahrung abgeschätzt.Was sind die Ergebnisse der Studie?  Nach Rechnung und zwei Mahnungen wenden Gläubigerunternehmen ca. 225 Minuten für Aktivitäten auf, die betriebswirtschaftlich und/oder rechtlich not­wendig sind, um ihre Forderung einzubringen oder einen Verlustschein zu erhalten. Hierbei handelt es sich um einen Durchschnitt über alle Schuldner. Dies entspricht Gläubigerkosten von 279,21 Franken.Welche Konsequenzen lassen sich aus diesem Ergebnis ableiten?  Die Ableitung von Handlungsempfehlungen war nicht Gegenstand der Studie. Aus meiner persönlichen Sicht lassen sich aus dem Ergebnis die beiden folgenden Schlussfolgerungen ableiten: Aus betrieblicher Sicht verdeutlicht der hohe Aufwand, dass Unternehmen versuchen sollten, Zahlungsverzögerungen und Forderungs­ausfälle zu vermeiden. Dies kann geschehen durch Vorabklärungen der Kredit­würdigkeit, eine schnelle und regelmässige Rechnungstellung sowie eine konse­quente Umsetzung von Inkassomassnahmen.Aus politischer Sicht zeigt der hohe Aufwand, dass Gläubiger bei einem Zahlungs­verzug des Schuldners häufig in einer schlechten Situation sind. Der hohe admini­strative Aufwand, der für die Durchsetzung einer Forderung notwendig ist, erklärt, warum es in der Praxis für das einzelne Unternehmen durchaus rational sein kann, eine ausstehende Forderung ab einem bestimmten Zeitpunkt einfach abzu­schreiben. Letztendlich führt so ein Verhalten aber dazu, dass all die Kunden, die sich korrekt verhalten und ihre Rechnung fristgerecht bezahlen, die entstehenden Kosten anteilig tragen müssen. Gerade im Bereich des rechtlichen Inkassos sind Spezialkenntnisse erforderlich, über die KMU typischerweise nicht verfügen und die eine umfangreiche Einarbeitung erforderlich machen. Es gibt aus meiner Sicht daher gute Argumente für eine Klarstellung und Verbesserung der Rechte von Gläubigern in der Schweiz.

Quelle: https://www.gewerbezeitung.ch/de/news_archiv/im-schnitt-kosten-von-280-franken/

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Umfirmierung – Inkasso Organisation heisst neu dieInkasso AG https://www.dieinkasso.ch/umfirmierung-inkasso-organisation-heisst-neu-dieinkasso-ag/ https://www.dieinkasso.ch/umfirmierung-inkasso-organisation-heisst-neu-dieinkasso-ag/#respond Sun, 28 May 2017 11:25:31 +0000 http://www.inkasso-org.ch/?p=2852 Die Inkasso Organisation AG wird neu als dieInkasso AG auftreten. Mit dieser eindeutigen und kurzen Unternehmensbezeichnung unterstreicht dieInkasso AG die alleinige Fokussierung auf das Kerngeschäft des Forderungseinzugs im In- und Ausland. Alle Standorte bleiben erhalten und der Personalbestand wird übernommen und weiter ausgebaut. dieInkasso AG mit Hauptsitz in Zug und weiteren Standorten in Regensdorf und […]

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Die Inkasso Organisation AG wird neu als dieInkasso AG auftreten. Mit dieser eindeutigen und kurzen Unternehmensbezeichnung unterstreicht dieInkasso AG die alleinige Fokussierung auf das Kerngeschäft des Forderungseinzugs im In- und Ausland. Alle Standorte bleiben erhalten und der Personalbestand wird übernommen und weiter ausgebaut.

dieInkasso AG mit Hauptsitz in Zug und weiteren Standorten in Regensdorf und Emmenbrücke gehört zu den marktführenden und renommiertesten Inkassobüros der Schweiz. Jährlich bearbeiten 50 qualifizierte Spezialisten über 60’000 Inkassofälle im In- und Ausland mit überdurchschnittlichem Erfolg. dieInkasso AG, eine Schweizer Unternehmung, verfügt über eine Inkassoerfahrung von 50 Jahren, hat eine eigene Rechtsabteilung, ein Call-Center, ist Partnerin in einem Netzwerk von 160 Inkassobüros mit Vertretungen in 140 Ländern sowie Mitglied im Schweizer und europäischen Inkassoverband.

Wir sind überzeugt, dass hervorragende Fachkompetenz unterstützt durch erstklassige Technik und Vernetzung für höchste Qualität im Forderungseinzug sorgt. Dafür stehen wir mit unserem Namen.

> Häufige Fragen und Antworten zur Umfirmierung dieInkasso AG / Inkasso Organisation AG

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Fusion – dieInkasso AG absorbiert die creditincasso AG https://www.dieinkasso.ch/fusion-dieinkasso-ag-absorbiert-die-creditincasso-ag/ https://www.dieinkasso.ch/fusion-dieinkasso-ag-absorbiert-die-creditincasso-ag/#respond Thu, 25 May 2017 11:28:28 +0000 http://www.inkasso-org.ch/?p=2854 Die 1968 als Götti & Meier AG gegründete creditincasso AG hat ihre Kernkompetenz beim grenzüberschreitenden Inkasso und verfügt über ein hervorragendes internationales Netzwerk. dieInkasso AG kaufte mit Wirkung per 1. Januar 2017 alle Aktien der creditincasso AG mit Sitz in Regensdorf. Die creditincasso AG wird nun in dieInkasso AG fusioniert. Damit festigt dieInkasso AG ihre […]

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Die 1968 als Götti & Meier AG gegründete creditincasso AG hat ihre Kernkompetenz beim grenzüberschreitenden Inkasso und verfügt über ein hervorragendes internationales Netzwerk.

dieInkasso AG kaufte mit Wirkung per 1. Januar 2017 alle Aktien der creditincasso AG mit Sitz in Regensdorf. Die creditincasso AG wird nun in dieInkasso AG fusioniert. Damit festigt dieInkasso AG ihre Stellung als führende Qualitätsanbieterin von Inkassodienstleistungen.

dieInkasso AG mit Hauptsitz in Zug und weiteren Standorten in Regensdorf und Emmenbrücke gehört zu den marktführenden und renommiertesten Inkassobüros der Schweiz. Jährlich bearbeiten 50 qualifizierte Spezialisten über 60’000 Inkassofälle im In- und Ausland mit überdurchschnittlichem Erfolg. dieInkasso AG, eine Schweizer Unternehmung, verfügt über eine Inkassoerfahrung von 50 Jahren, hat eine eigene Rechtsabteilung, ein Call-Center, ist Partnerin in einem Netzwerk von 160 Inkassobüros mit Vertretungen in 140 Ländern sowie Mitglied im Schweizer und europäischen Inkassoverband.

Wir sind überzeugt, dass hervorragende Fachkompetenz unterstützt durch erstklassige Technik und Vernetzung für höchste Qualität im Forderungseinzug sorgt. Dafür stehen wir mit unserem Namen.

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